AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gegenstand der Vereinbarung

1. Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber auf Grundlage des umseitig abgedruckten Einzelauftrages im Rahmen der dort näher bezeichneten Aktion tätig.

2. Jeder Folgeauftrag bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftragnehmer kann nicht beanspruchen, vom Auftraggeber mit der Durchführung von Anschlußaktionen betraut zu werden.

Durchführung der Aktion

1. Die Verantwortung für die Durchführung der Aktion obliegt dem Auftragnehmer. Er allein entscheidet über die Art der Ausführung seiner Tätigkeit und die Verwendung seiner Zeit. Eine Ausnahme ergibt sich nur, wenn und soweit anderenfalls die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet ist.

2. Der Auftragnehmer ist nicht persönlich zur Dienstleistung verpflichtet. Soweit er die übernommenen Aufgaben durch Dritte durchführen läßt, hat er jedoch sicherzustellen, daß das eingesetzte Personal persönlich geeignet und für die Aktion geschult ist. In Zweifelsfällen hat er sich zur Gewährleistung des Qualitätsstandards mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer haftet für das von ihm eingesetzte Personal.

Aktionsabsagen

1. Mit der Annahme des umseitig abgedruckten Einzelauftrages haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion. Sollte er, aus welchem Grund auch immer, gehindert sein für eine ordnungsgemäße Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen Sorge zu tragen, so hat er dies rechtzeitig, jedoch spätestens eine Woche vor Aktionsbeginn dem Auftraggeber mitzuteilen, damit gegebenenfalls noch umdisponiert werden kann. Anderenfalls haftet er für den Schaden, der durch die nicht rechtzeitige Absage der Aktion dem Auftraggeber entsteht.

2. Muß die Aktion aus vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden, entfällt der Honoraranspruch des Auftragnehmers. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde die weitere Tätigkeit des Auftragnehmers nicht mehr wünscht.

Abrechnung

Die Rechnungsstellung hat spätestens 10 Werktage nach Beendigung der Aktion zu erfolgen.

Steuern

Der Auftragnehmer wird hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, daß der Auftraggeber periodische Kontrollmitteilungen über die mit dem Auftragnehmer getätigten Umsätze an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Aktionsfahrzeuge

Der Auftraggeber stellt grundsätzlich keine Sachmittel für die Durchführung der Aktion zur Verfügung. Sind jedoch auf Kundenwunsch spezifische Aktionsfahrzeuge einzusetzen und werden diese im Einzelfall dann vom Auftragnehmer genutzt, so gilt insoweit eine gesonderte Vereinbarung.

Gewährleistung

1. Der Auftragnehmer übernimmt für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages die Gewährleistung. Er garantiert die bestmögliche Umsetzung der Kundenwünsche im Rahmen des Auftrages. Er haftet für den Verlust und die Beschädigung von Promotion- und Verkaufsmaterial, wenn ihn hieran ein Verschulden trifft.

2. Die Materialien sind nur für die vertraglich vorgesehenen und nicht für sonstige Zwecke zu verwenden. Bei Zuwiderhandlungen macht sich der Auftragnehmer schadensersatzpflichtig. Am Ende der Aktion sind die Materialien an den Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragnehmer nicht zu.

Schweigepflicht

Der Aufragnehmer verpflichtet sich, über den Vertragsinhalt sowie alle ihm im Rahmen der Ausübung des Auftrages zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten und Vorgängen gegenüber Dritten – auch nach Beendigung des Vertrages – Stillschweigen zu bewahren. Geheimhaltungsbedürftige Unterlagen sind von dem Auftragnehmer sorgfältig – soweit erforderlich – in verschlossenen Behältnissen aufzubewahren, vor der Einsicht Dritter zu schützen und nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer nicht zu.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftragnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. Er ist zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Wettbewerbstätigkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während und für die Dauer von zwölf Monaten nach Beendigung eines Auftrages nicht selbst oder mithilfe Dritter für den benannten Kunden STEINs, auch nicht im Auftrag eines anderen Auftraggebers, tätig zu werden, es sei denn, der Auftragnehmer wird erneut im Auftrag STEINs für den benannten Kunden tätig. Die Exklusivitätsklausel beschränkt sich räumlich auf das Gebiet D, A, CH.

Der Auftragnehmer hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Exklusivitätsklausel eine Vertragsstrafe von 3.000,00 EUR zu zahlen. Diese Vertragsstrafe wird für jeden Tag, an dem gegen die Exklusivitätsklausel verstoßen wird, maximal jedoch einmal im Kalendermonat, verwirkt. Der Anspruch STEINs auf einen darüber hinausgehenden Schadenersatz bleibt von dieser Vereinbarung unberührt. Dem Auftragnehmer steht im Fall eines Dauerverstoßes frei, darzulegen und zu beweisen, dass der Schaden STEINs geringer ist. Für diesen Fall hat er lediglich den STEIN monatlich entstehenden Schaden zu ersetzen.

Information nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung für Promoter

(gültig ab 25. Mai 2018)

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat einen hohen Stellenwert für unser Unternehmen. Wir möchten Sie nachfolgend über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns aufklären:

Verantwortliche Stelle:

Für die Datenerhebung und -verarbeitung verantwortlich ist die STEIN Promotions GmbH.

Beschreibung der Datenverarbeitung

1. Für die Besetzung von Promotionseinsätzen und die Anfertigung von Casting-Mappen erheben und speichern wir folgende Daten des Promoters: Name, Wohnort, Alter, E-Mail, Telefonnummer, persönliche Merkmale, Konfektionsgröße, Foto und Referenzen (bisherige Erfahrungen). Alle genannten Daten, können an den Kunden weitergeben werden. Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Promoters weitergegeben. Für die Auszahlung der Vergütung wird der Gewerbeschein als Nachweis der Selbstständigkeit des Promoters abgespeichert. Für einige Promotionseinsätze ist ein Gesundheitszeugnis notwendig, welches für eine mögliche Kontrolle der Behörden vor Ort zum Abruf in unserer Datenbank gespeichert wird. Die Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags mit dem Promoter erforderlich und daher nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zulässig.

2. Für die Besetzung von Messeeinsätzen und der Anfertigung von Casting- Mappen verwenden wir folgende Daten des Promoters: Name, Wohnort, Alter, E-Mail, Telefonnummer, persönliche Merkmale, Konfektionsgröße, Foto und Referenzen (bisherige Erfahrungen). Alle genannten Daten, können an den Kunden weitergeben werden. Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Promoters weitergegeben Außerdem werden auszahlungsrelevante Daten wie Bankverbindungen, Steuernummern, Sozialversicherungsnummern, Steuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Personalausweis, Gewerbeschein/Immatrikulationsbescheinigung gespeichert und an die Buchhaltung für die Auszahlung der Vergütung weitergleitet. Für einige Messeeinsätze ist ein Gesundheitszeugnis notwendig, welches für eine mögliche Kontrolle der Behörden vor Ort zum Abruf in unserer Datenbank gespeichert wird. Die Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags mit dem Promoter erforderlich und daher nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zulässig.

3. Die E-Mail-Adresse wird für den STEIN-Newsletter mit vorheriger Einwilligung des Promoters ca. alle drei Monate verwendet. Der Promoter kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Datenlöschung:

Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist existiert, werden die Daten gelöscht, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich, bzw. das berechtigte Interesse an der Speicherung erloschen ist.

In Einzelfällen kann es zu einer längeren Speicherung von einzelnen Daten kommen (z. B. Reisekostenabrechnung). Die Dauer der Speicherung richtet sich dann nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bspw. aus der Abgabenordnung (6 Jahre) oder dem Handelsgesetzbuch (10 Jahre).

Ihre Datenschutzrechte:

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Unser Datenschutzbeauftragter:

Sie haben zudem das Recht, sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten zu wenden, der bezüglich Ihrer Anfrage zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten lauten:

KONTAKTDATEN
Dr. Uwe Schläger Tel.: 0421 696632-0
datenschutz nord GmbH Fax: 0421 696632-11
Konsul-Smidt-Straße 88 E-Mail: office@datenschutz-nord.de
28217 Bremen Web: www.datenschutz-nord-gruppe.de
Nähere Informationen stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Einwilligung zur Verwendung von Fotos für Messeeinsätze und Promotionseinsätzen

Ich willige ein, dass die STEIN Personal Service GmbH oder die Stein Promotion GmbH ein Porträt- und/oder Ganzkörperfoto von mir zusammen mit meinen geschäftlichen Kontaktdaten (Name, Wohnort, Alter, Konfektionsgröße) dem Kunden zur Einsicht zur Verfügung stellt. Die Fotos werden in einer Datenbank für interne Zwecke gespeichert. Ich willige ferner ein, dass bei Messeeinsätzen oder Promotionseinsätzen Fotos und Videos von mir durch STEIN-Mitarbeiter, Regionalmanager, oder durch den Kunden gemacht werden können und diese für interne Zwecke verwendet werden. Soweit sich aus dem Bildmaterial in Zusammenhang mit den Kontaktdaten Hinweise auf meine ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z.B. aufgrund des Namens, der Hautfarbe, der Kopfbedeckung, der Brille), bezieht sich meine vorliegende Einwilligung ausdrücklich auch auf diese Daten.

Die Abgabe dieser Einwilligungserklärung ist freiwillig und berührt nicht den Bestand des Auftrages oder des Arbeitsverhältnisses. Sie gilt vom Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer des Auftrages oder des Arbeitsverhältnisses, soweit sie nicht vorher widerrufen wird. Ich kann meine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Meinen Widerruf kann ich per E-Mail an die Adresse datenschutz@stein-agency.com senden. Meine Daten werden dann innerhalb von maximal 2 Wochen entfernt.

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